Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 15. Februar 2012 um 08:42 Uhr
Service für Eltern
Was tun, wenn Ihr Kind krank ist? |
Sollte Ihr Kind krank sein und nicht zur Schule kommen können, informieren Sie bitte 1. die Taxi-Zentrale bis 7.00 Uhr unter der Nummer 0251/19410 (nur für Schüler der Klasse E bis 2) und 2. die Schule bis 8.00 Uhr unter der Nummer 0251/ 6206580 (eventuell Nachricht auf dem Anrufbeantworter). Ab dem dritten Fehltag aufgrund von Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Auch für eine längere Befreiung vom Sport- und/ oder Schwimmunterricht wird ein Attest benötigt. Die Teilnahmeverpflichtung am Sportunterricht entfällt dadurch nicht.
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Veröffentlichung von Fotos, Bildern und Texten auf dieser Homepage |
Häufig kann ein Projekt unserer Schule oder einer Klasse vor allem dann gut erklärt werden, wenn wir auch Fotos und Bilder zeigen. Dieses kann nur mit Ihrem Einverständnis geschehen. Wir versichern Ihnen, dass wir besonders Fotos vor der Veröffentlichung genaustens ansehen und prüfen werden. Wir bitten daher alle Eltern, uns Ihr Einverständnis zu erklären, auf unserer Homepage Fotos, Bilder und Texte Ihres Kindes zu veröffentlichen, indem Sie diese Erklärung
öffnen, ausdrucken, unterschreiben und uns zu den Akten geben, sollten Sie dies nicht bereits getan haben. Sie können dieses Einverständnis jederzeit widerrufen.Vielen Dank im Voraus!! Zum Öffnen der Erklärung benötigen Sie den Acrobat Reader, welchen Sie hier kostenfrei herunterladen können.
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Lese- Rechtschreib-Schwäche? Legastenie? |
Ihr Kind hat Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und / oder Schreibens, obwohl es ausreichend übt? Lässt es Buchstaben bzw. Wörter aus oder vertauscht sie? Kann es beim Lesen den Sinn des Textes nicht wirklich erfassen? Vertauscht oder ersetzt es visuell oder akustisch ähnliche Buchstaben?
LRS oder auch Legasthenie haben viele Formen und Ursachen. Wenn Sie sich umfassend hierüber und über Therapiemöglichkeiten informieren wollen, besuchen Sie die LegaKids.net-Seite.
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Verlauf eines AO-SF |
Wird bei einem Kind sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, wird von den Eltern über die Grundschule oder auch direkt von der Grundschule das AO-SF eingeleitet. AO-SF steht dabei als Abkürzung für das Verfahren zur Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.
Für viele Eltern ist dieser Vorgang mit Fragen und Unsicherheiten verbunden: An welche Schule kommt mein Kind nun? Welche Schritte müssen unternommen werden? Welche Rechten und Pflichten habe/n ich/ wir als Erziehungsberechtigte(r)?
Dieses Schaubild kann helfen, das Prozedere zu verdeutlichen und Sie auf Ihre Einflussmöglichkeiten als Eltern aufmerksam zu machen. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne auch persönlich zur Seite.
Die offiziellen Gesetzestexte der Landesregierung können Sie hier
herunterladen
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